Bevor Sie sich für die Adoption meiner Kaninchen entscheiden, bitte ich Sie sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gründlich und vollständig durchzulesen.
Mit dem Kauf oder einer Reservierung unser Tiere akzeptieren Sie diese automatisch!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Abgabe von Kaninchen
Unsere Tiere sind bei Auszug in einem einwandfreiem augenscheinlich Gesundem Zustand. Dies wird mit dem neuen Besitzer vor Übergabe und vor Ort überprüft!
Sollte der Fall auftreten, dass wir doch mal ein Tier mit uns bekannten Mängeln vermitteln müssen, werden Sie selbstverständlich über diese informiert.
Sie wollen zu 100% ein gesundes Tier adoptieren? Dann gehen wir gemeinsam auf Nummer sicher!
Wir bieten folgendes an:
- Allgemeinuntersung von unserer Tierärztin
Gegen Kostenübernahme des Käufers, lassen wir das/die Tier/e vorab von unserem Heimtierkundigen Tierarzt untersuchen, in diesem Fall erhalten Sie einen Gesundheitspass. Der Betrag für die Allgemeinuntersuchung muss vorab gezahlt werden.
Bei auftretenden Mängeln übernehmen wir alle anfallenden Kosten und zahlen ggf. bei vorab gemachter Anzahlung den gesamten Betrag vollständig zurück.
Preise und Leistungen
Wir möchten nochmal betonen, dass wir eine reine Hobbyzucht ohne jegliche Gewinnabsichten sind!
Uns ist Offenheit wichtig – deshalb möchten wir erklären, wie sich der Preis unserer Jungtiere zusammensetzt.
Die artgerechte Aufzucht eines Kaninchenjungtieres vom ersten Lebenstag bis zur vollendeten 8. Lebenswoche verursacht durchschnittliche Kosten von ca. 55–74 € pro Tier.
Diese setzen sich unter anderem zusammen aus:
🥬 hochwertigem Heu, Frischfutter & Aufzuchtfutter
🧹 Einstreu, Hygiene & regelmäßiger Reinigung
🩺 Gesundheitsvorsorge (z. B. Kotproben, Prophylaxe, Rücklagen)
🏠 artgerechter Haltung & Ausstattung (anteilig)
⏱️ täglicher Pflege, Kontrolle & Sozialisierung
Nicht eingerechnet sind mögliche Tierarztkosten bei Komplikationen, die bei einer verantwortungsvollen Zucht jederzeit auftreten können.
👉 Unsere Preise decken diese Kosten nicht vollständig ab, sondern stellen einen fairen Beitrag dar, um weiterhin:
- gesund zu züchten
- stressfreie Aufzucht zu gewährleisten
und keine Abstriche beim Tierwohl machen zu müssen
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Preisverhandlungen führen und unsere Tiere nicht unterm Wert abgeben.
🐇 Denn jedes unserer Kaninchen ist ein Lebewesen – kein Produkt.
Grundschutzgebühr
- Sonderlackierung (z.B. Weißkopf, etc.pp.) + 5€
- für unsere Löwenköpfchen & Farbenzwerge: 55€
- für unsere Teddys : 65€
- für unsere Großen: 80€
- Abstammungsnachweis für Züchter (PDF-Datai): +10€
Unsere Kaninchen ziehen in der Regel ungeimpft und nicht kastriert aus. Wir beraten jedoch gern und ausführlich zur Notwendigkeit.
Diese Verantwortung geht auf die neuen Besitzer über, da der Rechtsweg bei Komplikationen (z.B. Unverträglichkeiten bei Imfpungen oder Narkose) schwierig ist.
Bei Sonderregelung und erst nach vertraglicher Einigung, können wir die Kaninchen bei unserem Tierarzt impfen und/oder kastrieren lassen. Die Kosten hierfür trägt der neue Besitzer im Voraus und erklärt sich Einverstanden, dass wir bei Komplikationen keine Kosten erstatten. Dazu fallen die Fahrkosten mit der Verbindung des Tierarztes an.
Ebenso sind weitere Kosten für einen möglichen verlängerten Aufenthalt bei uns zu berücksichtigen, wir berechnen 10€ für jede neu angefangene Woche als Pflegepauschale.
Reservierung und Bezahlmöglichkeiten
Unsere Häschen können ab der sechsten Lebenswoche mit einer Anzahlung fest reserviert werden. Dazu wird ein Teil vom endgültigen Preis vorab gezahlt.
Wird das angezahlte Tier zum vereinbarten Termin nicht abgeholt oder aus diversen Gründen von der Adioption zurückgetreten, wird die Anzahlung einbehalten und nicht erstattet, eventuell habe ich anderen Interessenten auf das Kaninchen bereits abgesagt und muss mich um eine Neuvermittlung kümmern.
Eine Reservierung gibt beiderlei Seiten Sicherheit.
Sollte das angezahlte Kaninchen bei uns erkranken oder im schlimmsten Fall versterben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein anderes Kaninchen aus den aktuell zur Abgabe stehenden Tieren auszuwählen. Sollte kein passendes Häschen verfügbar sein, wird die Anzahlung selbstverständlich vollständig zurückgezahlt.
Ich behalte mir das Recht ein, ein bereits angezahltes Kaninchen doch zu behalten. Tritt dieser Fall ein wird die Anzahlung selbstverständlich vollständig zurückgezahlt.
Bezahlmöglichkeiten:
Besondere Abgaberegelung für Zuchttiere und Liebhabertiere
1. Zweck der Regelung
Diese besondere Abgaberegelung dient dem Schutz der aus unserer Zucht stammenden Tiere vor Weiterverkauf, kommerzieller Ausbeutung sowie nicht verantwortungsvoller oder massenhafter Zuchtverwendung. Das Wohl der Tiere steht jederzeit im Vordergrund.
1. 1 Abgabe von Zuchttieren an andere Züchter
1. 1. 1. Tiere, die ausdrücklich als Zuchttiere abgegeben werden, dürfen ausschließlich zur eigenen, verantwortungsvollen Zucht des Erwerbers genutzt werden.
1. 1. 2. Eine Weitergabe, ein Weiterverkauf oder eine Überlassung dieser Tiere an weitere Zuchten, Dritte oder gewerbliche Betriebe ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des ursprünglichen Züchters ausdrücklich untersagt.
1. 1. 3. Insbesondere ist es untersagt, Zuchttiere aus unserer Zucht:
- an mehrere Zuchten weiterzugeben,
- zur intensiven oder gewerblichen Dauerzucht zu nutzen,
- primär zur dauerhaften Reproduktion („Geburtsmaschinen“) zu nutzen.
1. 2 Abgabe von Liebhabertieren
1. 2. 1. Kaninchen, die ausdrücklich als Liebhabertiere abgegeben werden, sind von jeglicher Zucht ausgeschlossen.
1. 2. 2. Eine Weitergabe an andere Züchter, gleich aus welchem Grund, ist grundsätzlich untersagt.
1. 2. 3. Sollte eine Weitervermittlung notwendig werden (z. B. aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen), ist ausschließlich eine Abgabe an Liebhaber zulässig und vorher mit dem ursprünglichen Züchter abzustimmen.
1. 3 Vertragsstrafe bei Verstoß
1. 3. 1. Bei Verstoß gegen diese Abgaberegelung verpflichtet sich der Erwerber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 EUR pro betroffenem Tier.
1. 3. 2. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon ununberührt.
1. 3. 3. Zusätzlich behält sich der ursprüngliche Züchter das Recht vor, das Tier zurückzufordern.
1. 4 Schlussbestimmung
Mit Unterzeichnung des Abgabevertrages erkennt der Erwerber diese besondere Abgaberegelung als verbindlichen Bestandteil des Vertrages an.
Geschlechtsbestimmung
Die Geschlechter meiner Zwerge werden nach bestem Wissen und Gewissen bestimmt. Ich bin in der Lage die Geschlechter bereits ab dem ersten Tag zuverlässig zu bestimmen. Vor Abgabe wird das Geschlecht mit dem neuen Besitzer erneut überprüft. Sie werden bei uns kein Tier mit fälschlich bestimmten Geschlecht erhalten!
Bei einer Anzahlung in Bar, stelle ich gerne eine Quittung aus.
Übergabe und Eigentum
Das Kaninchen gehört dem Käufer, sobald es übergeben wird. Vor der Übergabe bleibt es Eigentum des Verkäufers, auch wenn eine Anzahlung geleistet wurde.
Gesundheit, Entwicklung und Haftung
Die Kaninchen werden frühestens mit 8 Wochen abgegeben, je nach Entwicklung gegebenenfalls später. Sie sind zu diesem Zeitpunkt futterfest und sozialisiert, sowie prophylaktisch gegen Kokzidien und Würmer gekurt.
Der Verkäufer haftet nicht für falsche Geschlechtsbestimmungen, spätere Krankheiten oder die weitere körperliche und charakterliche Entwicklung des Kaninchens.
Da die Entwicklung eines Tieres von der Haltung, Pflege und Ernährung beim Käufer abhängt, kann der Verkäufer keine Garantie für bestimmte Eigenschaften oder eine dauerhafte Gesundheit übernehmen.
Vorkaufsrecht und Rücknahme
Kann der Käufer das Kaninchen nicht dauerhaft behalten, kann er es kostenlos an den Verkäufer zurückgeben oder ihn um Vermittlungshilfe bitten. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist dabei ausgeschlossen.
Der Verkäufer hat ein Vorkaufsrecht.
Die Rücknahme erfolgt nur, wenn das Kaninchen gesund ist und der Verkäufer Platz für die Unterbringung hat. Ein Anspruch auf Rücknahme besteht nicht.
Kein Widerrufsrecht
Für die Abgabe lebender Tiere besteht aus Tierschutz- und Gesundheitsgründen kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Dies ergibt sich aus § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB
Tiertransport
Kein gewerblicher Tiertransport in MV! (Stand: 10/2024)
Eine andere Möglichkeit wäre:
➝ per Mitfahrgelegenheit
Hierbei übernimmt der/die neue Besitzer/in alle anfallenden Kosten und zahlt diese im Voraus. Ich versende meine Tiere mit bestem Gewissen augenscheinlich gesund, jedoch ist sich der/die neue Besitzer/in um das erhöhte Risiko bewusst. Überlebt das Tier den Transport nicht, erstatten wir keinerlei Kosten. Der Transport wird bevorzugt vom neuen Besitzer organisiert, gerne helfe ich aber dabei.
Wie viele Kosten kommen nun also auf mich zu?
Findet sich eine geeignete Mitfahrgelegenheit im Umkreis von Usedom, Jarmen, Greifswald, Anklam, Demmin, Neubrandenburg, Pasewalk, Prenzlau, Swinemünde, Grimmen oder Güstrow, berechne ich mithilfe eines Spritkostenrechners die Kosten für die Wegstrecke bis zur Übergabe und zurück.
Wir verschicken in folgenden Transportmitteln:
- Transportkarton M 50×26×27cm / 5,00€ / für ein einzelnes Tier
- Transportkarton L 58×31×45cm / 6,00€ / für bis zu 2 oder 3 Jungtiere
Beim Wunsch sein Tier in einer Transportbox zu erhalten, kann mir vorab eine Transportbox zugesandt werden, oder aber eine neuwertige Transportbox bei uns erworben werden.
Vor der Anschaffung
Damit ich meine Schützlinge mit einem guten Gefühl und bestem Gewissen ausziehen lassen kann, wünsche ich mir eine angemessene Vorstellung der neuen Besitzer und deren Haltung.
Folgende Bedingungen sollten vor der Anschaffung von Kaninchen berücksichtigt werden.
Wir geben unsere Kaninchen ausschließlich an verantwortungsbewusste Halter ab, die Wert auf:
- gesunde Entwicklung
- stabile Verdauung
- gutes Sozialverhalten
- und einen gelungenen Start ins Leben
legen.
ausreichend Platz/die richtige Unterbringung
Kaninchen haben einen enormen Bewegungsdrang und sollten daher eine Mindestfläche von 2 bis 3qm pro Tier auf ebener Flache + zusätzlichen Freilauf am Tag bekommen. Sofern kein täglicher Freilauf möglich ist, sollte eine Grundfläche für zwei Kaninchen mindestens 15 bis 20qm betragen allerdings gilt: um so mehr desto besser!
Es ist darauf zu achten, dass Kaninchen genügend allwettergeschützte Rückzugsmöglichkeiten sowie Verstecke geboten werden.
Artgenossen
Ohne artgleiches Partnertier wird kein kaninchen richtig glücklich. Ihre wildlebenden Verwandten leben in Gruppen und teilweise in großen Kolonien, daher ziehen meine Zwerge zu schon einem vorhandenen Partnertier, in eine bestehende Gruppe oder mit (einem) weiteren Kaninchen von hier aus.
Ernährung
Gesunde Ernährung gesunde Kaninchen! Möglichst artnah soll sie sein! Kaninchen sind Folivore (Blattfresser) und sollten daher hauptsächlich mit frischem Grün ernährt werden (verschiedene Wiesenpflanzen oder Salate und Kohl) + Heu. Handelübliches Trockenfutter kann zu zahlreichen Krankheiten führen und kommt für uns nicht in Frage. Wasser sollte in einem Napf angeboten werden.
Umgang
Meine Zwerge werden liebevoll unsorgt und großgezogen sie haben täglichen und engen Kontakt zum Menschen und ziehen daher meist sehr zutraulich und verschmust ins neue Zuhause, allerdings ist dieses Vertrauen nur auf Augenhöhe gewachsen, unsere Zwerge werden nur selten hochgenommen und nicht auf dem Arm gekuschelt. Dadurch, dass Kaninchen Fluchttiere sind verstärkt das Hochnehmen Panik im Tier und zerbricht die Vertrauensbasis. Ein respektvoller Umgang macht zutrauliche Kaninchen!
Versorgung
Eine sichere Versorgung muss immer gewährleistet sein! Kaninchen können wie alle anderen Tiere auch eine Menge an Kosten verursachen. Außerdem sind Kaninchen sehr anspruchsvoll in der Haltung. Die Gehege müssen regelmäßig gereinigt werden und Futter sowie Wasser sollte immer rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
Kaninchen für die Kinder? Gerne, aber nur wenn die Kaninchen auch Priorität für die Eltern sind und Eltern ihren Kindern einen artgerechten Umgang vermitteln und beibringen.